Alle Werkzeuge und Einrichtungen, die zur Herstellung eines ganz speziellen Teiles für ein oder mehrere Fahrzeuge eines Herstellers erforderlich sind. Diese sog. „teilegebundenen“ Betriebsmittel werden gewöhnlicher Weise vom Kunden erstattet. Voraussetzung hierfür ist eine (->) Bemusterung mit (->) Note1. Alle nicht teilespezifischen Einrichtungen (Maschinen & Anlagen, Gebäude) sind Angelegenheit des Zulieferers und werden, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, vom Kunden nicht übernommen.
Lexikon Automotive - Abkürzungen und Fachbegriffe