Bilaterale, den qualitäts-relevanten Aspekten von Teilen angepasste Vereinbarung zwischen Hersteller und Zulieferer. Richtig betrieben, durchaus nicht nur zum Nachteil der Lieferanten! Allerdings muss peinlich genau beachtet werden, welche Regelungen zu Themen wie (->) Wareneingangskontrolle und (->) Beweislastumkehr existieren, die die Autokonzerne gerne in ihren AGB´s „verstecken“…
Ein entscheidender Aspekt bei der QSV ist das Recht des Lieferanten, bemängelte Teile zur eigenen Begutachtung zurückzuerhalten! Hierfür gibt es Regelungen zu sog. „sendepflichtigen“ und „nicht sendepflichtigen“ Ländern. Bei ersteren muss der Kunde die Teile zur Begutachtung durch den Lieferanten zur Verfügung stellen. Bei Letzteren kann, mittels eines auf Basis (möglichst immer gemeinsamer!!) empirischer Untersuchungen der „Verursachungs-Quote“ ermittelter Prozentsatz, eine „administrations-optimierte Pauschalregelung“ vereinbart und angewandt werden.
Lexikon Automotive - Abkürzungen und Fachbegriffe