Gar nicht so selten führen „besondere Umstände“ (siehe auch SOP) zu folgender Situation: Um wichtige Termine „trotz technischer Probleme“ zu halten, müssen die Zulieferer das tun, was sie eigentlich unter Beachtung der Zertifizierungs- und Kunden(!!)-Regeln nicht dürften – Geld verschlingende Aktivitäten starten, ohne eine formale Bestellung ihres Kunden zu haben!! Denn: (z. B.) der (->) SOP ist „heilig“!!
Konsequenz: Am Ende ist das Geld (des Zulieferers…) ausgegeben – und, wenn überhaupt, er es ggf. vom seinem Kunden zurückerhält, das steht oft in den Sternen! In aller Regel verhindern Bereichs- und Budgetdenken in den Großkonzernen eine zeitlich angemessene Lösung des Problems. Und genau an dieser Stelle greifen die (gesetzlichen) Regelungen der „Geschäftsführung ohne Auftrag“, die demgemäß nichts mit der Geschäftsführung im herkömmlichen Sinne zu tun hat, sondern vielmehr auf die oben geschilderten Fälle abzielt. Es ist nämlich mitnichten so, wie die Damen und Herren Einkäufer der Fahrzeughersteller gerne behaupten: „Wenn Sie keine Bestellung vom Einkauf haben, kriegen Sie auch kein Geld“. Hat der Zulieferer nachweislich und faktisch seinen Kunden vor nicht unerheblichem Schaden bewahrt (und in aller Regel ist genau dies der Fall!!), steht ihm die Vergütung seiner Aufwendungen in diesem Zusammenhang (juristisch untermauert) auch zu. Gewusst wie…