Oberstes (Lieferanten-)Entscheidungsgremium der Automobilhersteller. Die automobilen Großkonzerne beherbergen gewöhnlich zahlreiche, meist auch autonome, Markengesellschaften, die ihre eigenen Beschaffungsorganisationen unterhalten. Und als ob diese, gegenüber den meisten ihrer Zulieferer, nicht ohnehin weitaus mehr (Markt-)Macht haben als Letztere, wird auf Konzern-Ebene (durchaus verständlich) darauf geachtet, dass bei der Vergabe von neuen Aufträgen die (einkaufs-)strategischen und -taktischen Aspekte nicht übersehen werden. Wichtigster Grundsatz: Je größer das Zulieferer-Geschäftsvolumen, desto härter der Preisdruck…! Empirisch belegbare Vorgehensweise: Nachdem zuvor alle „Unter-Komitee-Hürden“ erfolgreich bewältigt wurden, erhält der zu nominierende Lieferant aus dem „CSC“ (das üblicher Weise einmal in der Woche tagt) einen Anruf mit der „Bitte“ um nochmalige „Prüfung der Preise“ – so er denn den Auftrag auch wirklich an Land ziehen will. Um kurzfristige Antwort (möglichst noch während des vorerwähnten Anrufs – allenfalls und maximal eine Stunde später…) wird „gebeten“. Dann allerdings kann der Zulieferer aber auch davon ausgehen, dass er für den Auftrag nominiert wird/ist (siehe auch Nomination Letter!).
Lexikon Automotive - Abkürzungen und Fachbegriffe